AllgeÂmeine
GeschäftsÂbedinÂgunÂgen
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AllgeÂmeine GeschäftsÂbedinÂgunÂgen
Seminar- / WorkÂshop-AGB
Allgemeine GeschäftsÂbedingungen der Volksbank Lübeck eG für SeminarÂveranstalÂtungen im Rahmen des HanseLab
(Stand: Juli 2019)
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen GeschäftsÂbedingungen gelten für sämtliche Verträge der VolksÂbank Lübeck eG im Rahmen des Projektes „HanseLab“ (nachfolgend kurz zusammen: „HanseLab“) und Kunden, deren Gegenstand offene SeminarÂveranstaltungen durch das HanseLab und alle damit zusammenÂhängenden Leistungen sind (nachfolgend kurz: „Vertrag“). „Offene SeminarÂveranstaltungen“ sind solche Veranstaltungen, die in Broschüren oder im Rahmen des InternetÂauftritts des HanseLab unter www.hanse-lab.com als Seminare öffentlich angeboten werden.
1.2 Für den zwischen dem Kunden und dem HanseLab geschlossenen Vertrag gelten diese Allgemeinen GeschäftsÂbedingungen ausschließlich; entgegenÂstehende oder von diesen Allgemeinen GeschäftsÂbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt das HanseLab nicht an, es sei denn, das HanseLab hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3 Von diesen Allgemeinen GeschäftsÂbedingungen abweichende oder sie ergänzende IndividualÂabreden sind schriftlich niederzulegen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten sie nur für den Einzelfall.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Mit der Anmeldung per E-Mail bietet der Kunde dem HanseLab den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das HanseLab zustande, welche schriftlich oder per E-Mail durch die BuchungsÂbestätigung bzw. spätestens mit der Rechnung erfolgt.
2.2 Die Anmeldung erfolgt im Grundsatz für jeden SeminarÂteilnehmer einzeln. UnternehÂmen können neben einzelnen Mitarbeitern auch ganze TeilnehmerÂgruppen anmelden, wobei der Vertrag in diesem Fall zwischen dem HanseLab und dem entsendenden Unternehmen, welches die BuchungsÂbestätigung erhält, zustande kommt. Die BuÂchung von Inhouse-SeminarÂveranstalÂtungen von Unternehmen ist möglich, bedarf aber einer gesonderten Rücksprache mit dem HanseLab.
§ 3 ZahlungsÂbedingungen und Preise
3.1 Die gesamte Seminargebühr wird bei VertragsÂabschluss gegen Aushändigung der BuchungsÂbestätigung zur Zahlung fällig, es sei denn aus der Buchungsbestätigung ergibt sich etwas anderes. Die Gebühr versteht sich brutto inklusive der zum ZeitÂpunkt der Anmeldung gültigen Umsatzsteuer.
3.2 Vorbehaltlich abweichender Regelungen im Rahmen der BuchungsÂbestätigung weist das HanseLab darauf hin, dass ein Anspruch auf Teilnahme an der SeminarÂveranstalÂtung nicht besteht, wenn die zu entrichtende SeminarÂgebühr nicht bis mindestens eine Woche vor dem SeminarÂtermin bei dem HanseLab eingegangen ist.
3.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das HanseLab berechtigt, für die Dauer des VerzuÂges VerzugsÂzinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Die GeltendÂmaÂchung eines weitergehenden Schadens bleibt dem HanseLab ausdrücklich vorbehalÂten.
3.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aber entscheiÂdungsÂreifen Gegenforderungen aufrechnen. Ein ZurückÂbehaltungsÂrecht weÂgen Forderungen, die nicht aus demselben VertragsÂverhältnis stammen, steht dem Kunden nicht zu.
§ 4 Leistungen des HanseLab
4.1 Vorbehaltlich abweichender Angaben in der LeistungsÂbeschreibung der jeweiligen SeminarÂveranstaltung bzw. der BuchungsÂbestätigung sind von der Seminargebühr die Moderation des Seminars, die Vermittlung des beschriebenen Seminarinhaltes sowie seminarbegleitende Materialien, Unterlagen und gegebenenfalls TeilnahmeÂbescheiniÂgungen in gedruckter Form umfasst.
Sonstige Leistungen wie Mittag- oder Abendessen und PausenÂerfrischungen sind nur dann von der Seminargebühr umfasst, soweit diese nach der SeminarÂbeschreibung im Seminar enthalten sind. Die Kosten der An- und Abreise sowie etwaige UnterbrinÂgungsÂkosten hat der Kunde selbst zu tragen.
4.2 Das HanseLab wird nur qualifiziertes und zuverlässiges Personal einsetzen. Die AusÂwahl des eingesetzten Personals obliegt dem HanseLab.
§ 5 Mindest- und HöchstÂteilnehmerÂzahl, ProgrammÂänderung, Absagen
5.1 Das HanseLab weist darauf hin, dass der Vertrag unter der aufschiebenden BedinÂgung des Erreichens der MindestÂteilnehmerÂzahl von 10 Personen bzw. der auflösenÂden Bedingung der NichtÂüberschreitung der TeilnehmerÂbegrenzung von maximal 30 Personen steht; Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichÂtigt.
Im Falle des BedingungsÂeintritts wird das HanseLab den Kunden so früh wie möglich davon in Kenntnis setzen, dass die SeminarÂveranstaltung abgesagt bzw. seine AnÂmeldung keine BerückÂsichtigung mehr gefunden hat. Eine bereits gezahlte TeilnehÂmerÂgebühr wird umgehend erstattet. Das HanseLab wird sich bemühen, ErsatzterÂmine anzubieten.
5.2 Das HanseLab behält sich ProgrammÂänderungen vor, soweit das grundsätzliche VeranÂstaltungsÂkonzept dadurch nur unwesentlich verändert wird. Dozentenwechsel, unwesentliche Änderungen im VeranstaltungsÂablauf oder eine zumutbare Verlegung des VeranstaltungsÂortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag, soweit diese den Nutzen der Veranstaltung für die Teilnehmer nicht wesentlich ändern.
5.3 Sollte das HanseLab eine SeminarÂveranstaltung wegen Krankheit des Dozenten, eines Falles höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener, vom HanseLab nicht zu verÂtretender Ereignisse absagen müssen, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Eine bereits gezahlte TeilnehmerÂgebühr wird umgehend erstattet.
Über eine Programmänderung oder Absage der SeminarÂveranstaltung wird das HanÂseLab den Kunden unverzüglich informieren. In letzterem Falle wird sich das HanseÂLab bemühen, Ersatztermine anzubieten.
§ 6 Rücktritt des Kunden (Stornierung)
6.1 Das HanseLab räumt dem Kunden ein jederzeitiges RücktrittsÂrecht ein. Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen:
6.1.1 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verliert das HanseLab den Anspruch auf die vereinÂbarten Seminargebühren. Stattdessen kann das HanseLab eine angemessene Entschädigung für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen geltend maÂchen.
6.1.2 Das HanseLab hat die Wahl, gegenüber dem Kunden anstelle einer konkret berechneÂten Entschädigung eine RücktrittsÂpauschale geltend zu machen. Insoweit ist das HanseLab berechtigt, zeitlich gestaffelt folgende Pauschalen geltend zu machen:
| Rücktritt | Pauschale |
| bis 31 Tage vor Beginn der SeminarverÂanstaltung | Kostenfrei |
| zwischen dem 30. und dem 15. Tag vor dem Beginn der Seminarveranstaltung | 50 % der vereinbarten Seminargebühren |
| zwischen dem 14. Und dem 8. Tag vor dem Beginn der Seminarveranstaltung | 75 % der vereinbarten Seminargebühren |
| zwischen dem 7. Tag vor und dem Tag des Beginns der Seminarveranstaltung | volle Seminargebühr |
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem HanseLab infolge des RückÂtritts kein oder aber ein geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
6.1.3 Sofern das HanseLab die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der EntÂschädigung maximal die Höhe der vertraglich vereinbarten TeilnehmerÂgebühr für die von dem HanseLab zu erbringenden Leistungen unter Abzug des Wertes der von dem HanseLab ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das HanseLab durch die anÂderweitige Verwendung ihrer – ursprünglich dem Kunden zugesagten – Leistungen erlangt.
6.1.4 Das HanseLab wird von der Geltendmachung einer RücktrittsÂpauschale bzw. EntschädiÂgung absehen, wenn der Kunden einen ErsatzÂteilnehmer benennt.
6.2 Gesetzliche WiderrufsÂrechte des Kunden werden von der Regelung in § 6.1 nicht beÂrührt.
§ 7 Rücktritt des HanseLab
7.1 Kommt der Kunde mit der Zahlung der TeilnehmerÂgebühr in Verzug und leistet er auch nicht binnen einer hierfür nochmals gesetzten Frist, ist das HanseLab berechÂtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.2 Das HanseLab ist ferner berechtigt, aus wichtigem Grunde vom Vertrag zurückzutreÂten, insÂbesondere wenn höhere Gewalt oder andere von dem HanseLab nicht zu verÂtretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
§ 8 Urheberrecht
8.1 Sofern dem Kunden Unterlagen, Arbeitspläne, Ablaufpläne und sonstige Materialien im Rahmen der SeminarÂveranstaltung seitens des HanseLab ausgegeben werden, handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Dokumente. Die Unterlagen sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung für den Kunden bestimmt. Jegliche VerÂvielÂfältigung, Nachdruck oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausÂdrückliche Zustimmung seitens des HanseLab – auch von Teilen der Unterlagen – sind nicht gestattet und bedeuten eine UrheberÂrechtsÂverletzung, die zivilÂrechtlich verfolgt wird.
§ 9 Haftung des HanseLab
9.1 Das HanseLab haftet auf SchadensÂersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober FahrlässigÂkeit seiner Organe oder Gehilfen. Der vorstehende HaftungsÂausschluss für einfache FahrlässigÂkeit gilt nicht für die Verletzung von weÂsentlichen VertragsÂpflichten. Bei der Verletzung von wesentlichen VertragsÂpflichten ist die Haftung beschränkt auf typische vorhersehbare Schäden.
9.2 Eine SchadensÂersatzÂhaftung wegen einer seitens des HanseLab übernommenen GaranÂtie sowie eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt bei Vorsatz oder der Verursachung eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3 SchadensÂersatzÂansprüche aus vertraglicher Haftung verjähren in einem Jahr ab dem den Schaden begründenden Ereignis. Dies gilt auch für deckungsÂgleiche konkurrieÂrende Ansprüche aus außerÂvertraglicher Haftung. In den Fällen der hiesigen §§ 9.1, 9.2 verbleibt es bei der gesetzlichen VerjährungsÂfrist.
§ 10 Datenschutz
10.1 Das HanseLab trägt Sorge dafür, dass personenÂbezogen Daten des Kunden nur erhoÂben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsÂgemäßen LeistungsÂerbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Das HanseLab wird personenÂbezogene Daten verÂtraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden DatenschutzÂrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
10.2 Für den Fall, dass im Zuge des Abschlusses des VeranstaltungsÂvertrages datenschutzÂÂrechtliche EinwilligungsÂerklärungen des Kunden eingeholt werden, weist das HanseLab darauf hin, dass der Kunde diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
10.3 Weitere Hinweise zum Datenschutz und zu Zweck, Art und Umfang der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenÂbezogener Daten sind der DatenschutzÂerklärung zu entnehmen, die unter dem Link https://www.hanse-lab.com/datenschutz jederzeit abrufbar ist.
§ 11 GerichtsÂstand, anwendÂbares Recht, Sonstiges
11.1 GerichtsÂstand für alle aus dem VertragsÂverhältnis entspringenden RechtsÂstreitigÂkeiÂten ist im kaufmännischen Verkehr Lübeck. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde keiÂnen allgemeinen GerichtsÂstand im Inland hat. Das HanseLab ist berechtigt, den KunÂden an dem für dessen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.
11.2 Es gilt das Recht der BundesÂrepublik Deutschland.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen GeschäftsÂbedingungen unwirkÂsam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame bzw. nichtige Regelungen werden durch eine solche ersetzt, die der unwirksamen bzw. nichtigen Regelung wirtschaftÂlich am nächsten kommt.
VeranstalÂtungs- / VerÂmieÂtungs-AGB
Allgemeine GeschäftsÂbedingunÂgen der Volksbank Lübeck eG für das Objekt HanseLab
(Stand: Juli 2019)
§ 1 GeltungsÂbereich
1.1 Diese Allgemeinen GeschäftsÂbedingungen der Volksbank Lübeck eG für das Objekt HanseLab (nachfolgend kurz zusammen und unabhängig davon, ob personen- oder objektbezogen: „HanseLab“) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Tagungs- und VeranstalÂtungsÂräumen des HanseLab zur Durchführung von VeranÂstaltungen des Kunden wie etwa Workshops, VortragsÂveranstalÂtungen, Tagungen, Seminare o.ä. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des HanseLab (nachfolgend: „VeranstaltungsÂvertrag“).
1.2 Für den zwischen dem Kunden und dem HanseLab geschlossenen VeranstaltungsÂverÂtrag gelten diese Allgemeinen GeschäftsÂbedingungen ausschließlich; entgegensteÂhende oder von diesen Allgemeinen GeschäftsÂbedingungen abweichende BedingunÂgen des Kunden erkennt das HanseLab nicht an, es sei denn, das HanseLab hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3 Von diesen Allgemeinen GeschäftsÂbedingungen abweichende oder sie ergänzende IndividualÂabreden sind schriftlich niederzulegen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten sie nur für den Einzelfall.
§ 2 VertragsÂabschluss, Mitteilungs- und HinweisÂpflichten des Kunden
2.1 Vertragspartner des VeranstalÂtungsÂvertrages sind das HanseLab und der Kunde. Der VeranstalÂtungsÂvertrag kommt zustande, indem der Kunde das schriftliche Angebot des HanseLab annimmt. Schließt ein Dritter den Vertrag im Namen des Kunden ab, so wird nicht der Dritte, sondern der Kunde VertragsÂpartner des HanseLab; der Dritte hat das HanseLab hierauf rechtzeitig vor VertragsÂschluss besonders hinzuweisen und dem HanseLab Name und Anschrift des tatsächlichen VertragsÂpartners mitzuteilen.
2.2 Schließt der Dritte den Vertrag erkennbar im Namen des Kunden ab oder hat der Kunde für die vertragliche Abwicklung einen gewerblichen Vermittler oder OrganisaÂtor beauftragt, so haften der Dritte bzw. der Vermittler oder Organisator gesamtÂÂschuldnerisch mit dem Kunden, der VertragsÂpartner des HanseLab wird, für alle VerÂpflichÂtungen aus diesem Vertrag, soweit dem HanseLab eine gesonderte MithaftungsÂerklärung des Dritten bzw. des Vermittlers oder Organisators vorliegt. Davon unabhängig ist der Dritte bzw. der Vermittler oder Organisator verpflichtet, alle buÂchungsÂrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen GeschäftsÂbedinÂgungen, an den Kunden weiterÂzuleiten.
2.3 Sofern das HanseLab nach dem geschlossenen VeranstaltungsÂvertrag auch CateringÂÂleistungen übernommen hat, ist der Kunde verpflichtet, dem HanseLab bei VertragsÂÂabschluss die voraussichtliche Anzahl der teilnehmenden Gäste, bis einen Monat vor DurchÂführung der Veranstaltung die Auswahl der CateringÂleistungen und bis spätestens fünfzehn Werktage vor DurchÂführung der Veranstaltung die genaue AnÂzahl der teilÂnehmenden Gäste mitzuteilen.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, das HanseLab unaufgefordert - spätestens bei VertragsÂabÂschluss – darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungsÂlosen GeschäftsÂbeÂtrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des HanseLab in der ÖffentlichÂkeit zu gefährÂden.
§ 3 Unter- bzw. WeiterÂvermietung; kommerÂzielle Nutzung
3.1 Die Unter- bzw. WeiterÂvermietung der überÂlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu VorstellungsÂgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen VeranÂstalÂtungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des HanseLab in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3.2 Verweigert das HanseLab die Erlaubnis, kann der Kunde nach Maßgabe von 6 den Vertrag außerÂordentlich kündigen.
3.3 Stimmt das HanseLab ausnahmsÂweise der Unter- bzw. WeiterÂvermietung der gebuchÂten VeranstaltungsÂräume an einen Dritten zu, behält sich das HanseLab vor, zusätzÂliche Aufwendungen gegenüber dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde bleibt gegenüber dem HanseLab zur Erfüllung sämtlicher Pflichten, insbesondere ZahlungsÂpflichten, aus dem geschlossenen VeranstaltungsÂvertrag verÂpflichtet und hat ein dem Dritten bei dem Gebrauch der VeranstaltungsÂräume zur Last fallendes VerÂschulden zu vertreten, auch wenn das HanseLab die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.
3.4 Sowohl für den Fall einer genehmigten als auch einer ungeÂnehmigten Unter- bzw. WeiterÂvermietung tritt der Kunde bereits jetzt alle Ansprüche gegen den Dritten zur Sicherheit an das HanseLab ab, welches die Abtretung hiermit annimmt. Der SicheÂrungsÂfall ist dann gegeben, wenn der Kunde seine VerpflichÂtungen gegenüber dem HanseLab nicht oder nicht vollständig erfüllt.
3.5 Der Zustimmung des HanseLab bedürfen auch ZeitungsÂanzeigen, WerbeÂmaßnahmen oder sonstige gewerbliche VeröffentÂlichungen gleich welcher Art, die einen Bezug zum HanseLab aufweisen und vom Kunden veranlasst werden. Das HanseLab ist beÂrechtigt, die Zustimmung von der Zahlung eines angeÂmessenen Entgeltes abhängig zu machen.
§ 4 Leistungen, Preise, MindestÂumsatz, TagungsÂpauschalen
4.1 Das HanseLab ist verpflichÂtet, die vom Kunden bestellten und vom HanseLab zugesagÂten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen konkret Gegenstand des VeranstaltungsÂvertrages sind, ergibt sich aus der LeistungsÂbeschreibung, die GegenÂstand des VeranstaltungsÂvertrages ist. Gleiches gilt hinsichtlich der vereinÂbarten AnÂfangs- und/oder Schlusszeiten der Veranstaltung.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinÂbarten Preise für die bestellten bzw. die üblichen Preise des HanseLab für weitere in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über HanseLab beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung durch das HanseLab verauslagt wird, sowie für Forderungen von UrÂheberÂrechteÂverwertungsÂgesellÂschaften.
4.3 Liegen zwischen VertragsÂabschluss und VeranstaltungsÂbeginn mehr als vier Monate, ist das HanseLab berechtigt, seine Preise an den jeweiligen Marktpreis angemessen, maximal jedoch um 5 %, anzuheben.
4.4 Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des VertragsÂÂschlusses geltenden gesetzlichen UmsatzÂsteuer. Bei Änderungen der gesetzlichen UmsatzÂsteuer oder der NeueinÂführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den LeistungsÂgegenstand nach VertragsÂschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen VertragsÂabschluss und VertragsÂerfüllung vier Monate überschreitet.
§ 5 Zahlung, VorausÂzahlung / SicherÂheitsÂleistung, AufÂrechnung
5.1 Rechnungen des HanseLab ohne FälligkeitsÂdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das HanseLab kann die unverÂzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei ZahlungsÂverzug ist das HanseLab berechtigt, gegenüber dem Kunden VerzugsÂÂzinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und Mahnkosten für jede Mahnung nach Eintritt des Verzuges in Höhe von 2,50 € geltend zu machen. Die GeltendÂmachung eines weitergehenden VerzugsÂschadens bleibt vorbehalten.
5.2 Das HanseLab ist berechtigt, bei VertragsÂschluss von dem Kunden eine angemessene VorausÂzahlung oder SicherheitsÂleistung, z.B. in Form einer KreditÂkartenÂgarantie, zu verlangen. Die Höhe der VorausÂzahlung und die ZahlungsÂtermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
5.3 In begründeten Fällen, zum Beispiel bei ZahlungsÂrückstand des Kunden oder ErweiteÂrung des VertragsÂumfanges, ist das HanseLab berechtigt, auch nach VertragsÂschluss eine VorausÂzahlung oder SicherheitsÂleistung im Sinne des § 5.2 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten VorausÂzahlung oder SicherheitsÂleistung bis zur vollen vereinÂbarten Vergütung zu verlangen.
5.4 Der Kunde kann nur mit unÂbestritÂtenen oder rechtskräftig festÂgestellten GegenÂfordeÂrungen aufrechnen. Ein ZurückÂbehaltungsÂrecht wegen Forderungen, die nicht aus demselben VertragsÂverhältnis stammen, steht dem Kunden nicht zu.
§ 6 Rücktritt des Kunden (AbÂbestelÂlung, StorÂnierung)
6.1 Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem HanseLab geschlossenen VeranstaltungsÂvertrag ist nur möglich, wenn ein solches RücktrittsÂrecht im VeranÂstaltungsÂvertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzÂliches RücktrittsÂrecht beÂsteht oder wenn das HanseLab der VertragsÂaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines RücktrittsÂrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer VerÂtragsÂaufhebung sollen jeweils schriftlich erfolgen. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des RücktrittsÂrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom VeranstaltungsÂvertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder SchadensÂersatzÂansprüche seitens des HanseLab auszulösen. Das kostenfreie RückÂtrittsÂrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem HanseLab ausübt.
6.2 Sofern ein RücktrittsÂrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen ist, kein gesetzÂliÂches Rücktritts- oder KündigungsÂrecht besteht oder aber das HansLab auch einer VertragsÂaufhebung nicht zustimmt, behält das HanseLab den Anspruch auf die verÂeinbarte Vergütung trotz NichtÂinanspruchÂnahme der Leistung. Das HanseLab hat die Einnahmen aus einer anderÂweitigen Vermietung der VeranstalÂtungsÂräume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den nachfolgenden §§ 6.2.1, 6.2.2 pauschalisiert werden, wobei dem Kunden dann der Nachweis freisteht, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist; dem HanseLab steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
6.2.1 Tritt der Kunde zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem VeranstaltungsÂtermin zuÂrück, ist das HanseLab berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis, auf den etÂwaige Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der VeranstaltungsÂräume anÂzurechnen sind, 35 % des entgangenen VerzehrÂumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Verzehrumsatzes. Die Berechnung des VerzehrÂumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der VeranÂstaltung zuzüglich Getränke x TeilnehmerÂzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen VeranstalÂtungsÂangebots zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
6.2.2 Wurde eine TagungsÂpauschalen je Teilnehmer vereinbart, ist das HanseLab berechÂtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und 4. Woche vor dem VeranstaltungsÂtermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der TagungsÂpauschale multipliÂziert mit der vereinbarten TeilnehmerÂzahl in Rechnung zu stellen.
§ 7 Rücktritt des HanseLab
7.1 Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das HanseLab bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten VeranstaltungsÂräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des HanseLab mit angemessener FristÂsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei der Einräumung einer Option, wenn anÂdere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des HanseLab mit angemesseÂner FristÂsetzung nicht zur Festbuchung bereit ist.
7.2 Wird eine gemäß § 5.2 und/oder § 5.3 vereinbarte oder verlangte VorausÂzahlung bzw. SicherheitsÂleistung auch nach Verstreichen einer seitens des HanseLab gesetzÂten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das HanseLab ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.3 Ferner ist das HanseLab berechtigt, aus sachlich gerechtÂfertigtem Grund vom Vertrag außerÂordentlich zurückzutreten, beispielsÂweise falls
- höhere Gewalt oder andere seitens des HanseLab nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreÂführender oder falscher AngaÂben oder VerÂschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, seine ZahlungsÂfähigkeit oder der AufenthaltsÂÂzweck sein;
- das HanseLab begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen GeschäftsÂbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des HanseLab in der ÖffentÂlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. OrganisationsÂbereich des HanseLab zuzurechnen ist;
- das HanseLab von Umständen Kenntnis erlangt, wonach sich die VermögensÂverhältÂnisse des Kunden nach VertragsÂschluss wesentlich verschlechÂtert haben und deshalb ZahlungsÂansprüche des HanseLab gefährdet erscheinen;
- ein Verstoß gegen § 3.1 vorliegt;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzesÂwidrig ist.
7.4 Der berechtigte Rücktritt des HanseLab begründet keinen Anspruch des Kunden auf SchadensÂersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach § 7.3 ein SchadensÂersatzÂanspruch des HanseLab gegenüber dem Kunden bestehen, kann das HanseLab den Anspruch pauschaÂlieren; die §§ 6.2, 6.2.1, 6.2.2 gelten in diesem Fall entsprechend.
§ 8 An-und Abreise
8.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die BereitÂstellung bestimmter VeranstaltungsÂÂräume, es sei denn, das HanseLab hat die Bereitstellung bestimmter VeranstaltungsÂräume schriftlich bestätigt. Sollten die vertraglich zugesagten VeranÂstaltungsÂräume nicht verfügbar sein, ist das HanseLab verpflichtet, sich um einen gleichÂwertigen Ersatz zu bemühen.
8.2 Dem Kunden stehen die gebuchten VeranstaltungsÂräume am Anreisetag grundsätzÂlich ab 08:00 Uhr zur Verfügung, es sei denn im Vertrag ist ausdrücklich ein früherer Zeitpunkt vereinbart. Vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen VereinÂbarung betreffend eine spätere AnkunftsÂzeit hat das HanseLab das Recht, gebuchte VeranÂstaltungsÂräume ab 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am AbreiseÂtag müssen die VeranstaltungsÂräume spätestens um 19:00 Uhr geräumt sein, es sei denn im Vertrag ist ausÂdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.
§ 9 Änderungen der TeilÂnehmerÂzahl und der VerÂanstaltungsÂzeit
9.1 Eine Erhöhung der TeilnehmerÂzahl muss dem HanseLab spätestens sieben Werktage vor dem VeranstaltungsÂbeginn mitgeteilt werden. Die mit der Erhöhung einhergeÂhende VertragsÂänderung bedarf der Zustimmung des HanseLab, die in Schriftform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95 % der vereinbarten höheren TeilnehmerÂzahl. Ist die tatsächliche TeilnehmerÂÂzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachÂzuweisenden, aufgrund der geringeren TeilnehmerÂzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
9.2 Eine Reduzierung der TeilnehmerÂzahl soll dem HanseLab frühzeitig, spätestens aber bis sieben Werktage vor VeranstaltungsÂbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche TeilnehmerÂzahl zugrunde gelegt, minÂdestens jedoch 95 % der letzten vereinbarten TeilnehmerÂzahl. § 9.1 Abs. 2 S. 2 gilt entsprechend.
9.3 Bei einer Reduzierung der TeilnehmerÂzahl um mehr als 10 % ist das HanseLab berechÂtigt, die bestätigten Räume - unter BerückÂsichtigung einer ggf. abweichenden Raummiete - zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
9.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder SchlussÂzeiten der Veranstaltung und stimmt das HanseLab diesen Abweichungen zu, kann das HanseLab die zusätzÂliche LeistungsÂbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das HanÂseLab trifft ein Verschulden.
§ 10 MitÂbringen von SpeiÂsen und GeÂtränken
Der Kunde darf Speise und Getränke zu VeranÂstaltungen grundsätzlich nicht mitbrinÂgen. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen VereinÂbarung mit dem HanseLab. Das HanseLab behält sich vor, einen Betrag zur Deckung der GemeinÂkosten zu verlangen.
§ 11 Technische EinÂrichÂtungen und Anschlüsse
11.1 Der technische Auf- und Abbau sowie der Auf- und Abbau der für die VeranÂstaltung benötigten Bestuhlung obliegt ausschließlich dem HanseLab oder einem von dem HanseLab beauftragten VertragsÂunternehmen.
11.2 Alle festÂinstallierten gebäudeÂtechnischen EinrichÂtungen des HanseLab sowie die hausÂeiÂgene VeranstaltungsÂtechnik dürfen grundsätzlich nur vom Personal des HanseLab auf- und abgebaut sowie bedient werden. Eine ausnahmsÂweise gestattete eigene Bedienung durch den Kunden muss gemäß den HanseLab-RichtÂlinien und den Anweisungen befugter Mitarbeiter des HanseLab erfolgen.
11.3 Soweit das HanseLab für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige EinrichÂtungen von Dritten beschafft, handelt das HanseLab im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche BeÂhandlung und die ordnungsÂgemäße Rückgabe. Er stellt das HanseLab von AnsprüÂchen Dritter aus der ÜberÂlassung dieser Einrichtungen frei.
11.4 Die Verwendung von eigenen elekÂtrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Licht- oder StromÂnetzes des HanseLab bedarf der schriftÂlichen Zustimmung des HanseLab. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen und/oder BeÂschädiÂgungen an den technischen Anlagen des HanseLab gehen zulasten des KunÂden, soweit das HanseLab diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung kundenÂeigener Anlagen entstehenden StromÂkosten darf das HanseLab pauschal erÂfassen und berechnen.
11.5 Der Kunde ist mit Zustimmung des HanseLab berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und DatenÂüberÂtragungsÂeinrichÂtungen zu benutzen. Dafür kann das HanseLab eine AnschlussÂgebühr und/oder eine AusfallÂvergütung für die NichtÂnutzung seiner AnlaÂgen verlangen.
11.6 Störungen an seitens des HanseLab zur Verfügung gestellter techÂnischer oder sonstiÂger EinrichÂtungen werden nach MöglichÂkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückÂbehalten oder gemindert werden, soweit das HanseLab diese Störungen nicht zu vertreten hat.
§ 12 Behördliche ErlaubÂnisse / VorÂschrifÂten, AufÂführungsÂrechte
12.1 Für die Veranstaltung notÂwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeiÂtig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtÂlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften, insÂbesondere der zulässigen ImmisÂsionsÂschutzÂwerte und der jeweils geltenden städtischen Verordnung zum Schutz vor LärmÂbelästigung.
12.2 Werden durch die Veranstaltung des Kunden Rechte Dritter (UrheberÂrechte etc.) beÂrührt, ist der Kunde verpflichtet, vor DurchÂführung der Veranstaltung entsprechende GenehmiÂgungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA-GeÂbühren, etc.) direkt zu entrichten. Wird durch die Mitwirkung von Künstlern an der Veranstaltung des Kunden eine BeitragsÂpflicht zur KünstlerÂsozialÂkasse begründet, so ist Kunde verpflichtet, diese Beiträge unmittelbar zu entrichten oder aber – sofern das HanseLab Künstler für den Kunden engagiert - zu erstatten.
§ 13 Mitgebrachte Gegenstände
13.1 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche GegenÂstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den RäumlichÂkeiten des HanseLab. Das HanÂseLab übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung eine Haftung nur nach Maßgabe von 15.
13.2 Mitgebrachtes DekorationsÂmaterial hat den feuerÂpolizeiÂlichen AnfordeÂrungen zu entÂsprechen. Das HanseLab ist berechtigt, dafür einen behördÂlichen Nachweis zu verlanÂgen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellen und Anbringen von mitgeÂbrachten GegenÂständen vorher mit dem HanseLab abzustimmen.
13.3 Die mitgebrachten AusÂstellungs- oder sonstigen GegenÂstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. ZurückÂgelassene Gegenstände darf das HanseLab auf Kosten des Kunden entfernen oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnisÂmäßig hohem Aufwand verbunden, kann das HanseLab die GegenÂstände im VeranstaltungsÂraum belassen und für die Dauer des Verbleibens die jeÂweilige Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines nicht gegebeÂnen oder niedrigeren, dem HanseLab der eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 14 Haftung des Kunden
14.1 Der Kunde hat die VeranstaltungsÂräume und überlassenen InventarÂgegenstände im Rahmen der ihm obliegenden vertragsgemäßen Nutzung schonend und pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf einem vertragswidrigen GeÂbrauch der VeranstaltungsÂräumen bzw. des überlassenen Inventars durch ihn selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder Beauftragten, durch VeranstaltungsÂteilnehmer bzw. –besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich beruhen.
14.2 Das HanseLab kann vom Kunden zur Absicherung vor eventuellen Schäden die StelÂlung einer angemessenen Sicherheit, z.B. in Gestalt von Versicherungen, Kautionen oder Bürgschaften, verlangen.
14.3 Im Übrigen haftet der Kunde auf SchadensÂersatz nach Maßgabe der gesetzlichen BestÂimmungen.
§ 15 Haftung des HanseLab, VerÂjährung
15.1 Sollten Störungen oder Mängel an gemäß dem VeranstaltungsÂvertrag überlassenen RäumlichÂkeiten bzw. Inventar des HanseLab auftreten, wird sich das HanseLab auf unverzügliche Rüge des Kunden hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel gegenüber dem HanseLab anzuzeigen, ist der Kunde nicht berechtigt, ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts geltend zu machen. Sollten die nach dem VeranstaltungsÂvertrag überlassenen RäumlichÂkeiten bzw. InÂventarÂgegenstände nur unerheblich in ihrer GebrauchsÂtauglichkeit gemindert sein, ist der Kunde nicht zur GeltendÂmachung eines Minderungs- und/oder ZurückbehalÂtungsrechtes berechtigt.
15.2 Das HanseLab haftet auf SchadensÂersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober FahrÂlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen. Der vorstehende HaftungsÂausschluss für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung von weÂsentlichen VertragsÂpflichten. Bei der Verletzung von wesentlichen VertragsÂpflichten ist die Haftung beschränkt auf typische vorhersehbare Schäden.
15.3 Eine SchadensÂersatzÂhaftung wegen einer seitens des HanseLab übernommenen GaranÂtie sowie eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt bei Vorsatz oder der Verursachung eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
15.4 SchadensÂersatzÂansprüche aus vertraglicher Haftung verjähren in einem Jahr ab dem den Schaden begrünÂdenden Ereignis. Dies gilt auch für deckungsÂgleiche konkurrieÂrende Ansprüche aus außervertraglicher Haftung. In den Fällen der hiesigen §§ 15.2, 15.3 verbleibt es bei der gesetzlichen VerjährungsÂfrist.
§ 16 DenkmalÂschutz, keine umfassende KinderÂsicherung
16.1 Das HanseLab weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die VeranstaltungsÂräume in einem denkmalÂgeschützten Gebäude befinden, welches nicht umfassend kindersicher ist.
16.2 Ein Betreten des HanseLab ist Kindern daher nur in Begleitung und unter Aufsicht eines ErziehungsÂberechtigten oder eines aufÂsichtsÂbefugten volljährigen Dritten geÂstattet.
16.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, seine VeranstaltungsÂteilnehmer und Dritte, die bestimmungsÂgemäß mit den NutzungsÂräumen in Kontakt kommen, auf die BeaufÂsichÂtigungsÂpflicht von Kindern hinzuweisen.
§ 17 Brandschutz
17.1 Das HanseLab weist ausdrücklich darauf hin, dass die Brandschutzordnung dringend einzuhalten ist. Diese ist einsehbar unter www.hanse-lab.com/brandschutz
§ 18 Datenschutz
18.1 Das HanseLab trägt Sorge dafür, dass personenÂbezogen Daten des Kunden nur erhoÂben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen LeistungsÂerbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Das HanseLab wird personenÂbezogene Daten verÂtraulich sowie entÂsprechend den Bestimmungen des geltenden DatenÂschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertragÂlichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche VerÂpflichtung zur ÜberÂmittlung an Dritte besteht.
18.2 Für den Fall, dass im Zuge des Abschlusses des VeranstaltungsÂvertrages datenschutzÂÂrechtliche EinÂwilligungsÂerkläÂrungen des Kunden eingeholt werden, weist das HanseLab darauf hin, dass der Kunde diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
18.3 Weitere Hinweise zum DatenÂschutz und zu Zweck, Art und Umfang der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenÂbezogener Daten sind der DatenschutzÂerklärung zu entnehmen, die unter dem Link https://www.hanse-lab.com/datenschutz jederzeit abrufbar ist.
§ 19 GerichtsÂstand, anwendÂbares Recht, Sonstiges
19.1 Gerichtsstand für alle aus dem VertragsÂverhältnis entspringenden RechtsÂstreitigkeiÂten ist im kaufÂmännischen Verkehr Lübeck. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde keiÂnen allgemeinen GerichtsÂstand im Inland hat. Das HanseLab ist berechtigt, den KunÂden an dem für dessen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.
19.2 Es gilt das Recht der BundesÂrepublik Deutschland.
19.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen GeschäftsÂbedingungen unwirkÂsam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die WirksamÂkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame bzw. nichtige Regelungen werden durch eine solche ersetzt, die der unwirksamen bzw. nichtigen Regelung wirtschaftÂlich am nächsten kommt.
BeraÂtungs- / Projekt-AGB
Allgemeine GeschäftsÂbedingunÂgen der Volksbank Lübeck eG für BeratungsÂleistungen im Rahmen des HanseLab
(Stand: Juli 2019)
§ 1 GeltungsÂbereich
1.1 Diese Allgemeinen GeschäftsÂbedingungen gelten für sämtliche Verträge der Volksbank Lübeck eG im Rahmen des Projektes „HanseLab“ (nachfolgend kurz zusammen: „HanseLab“) und Kunden, deren Gegenstand – ggf. unter Nutzung der RäumlichÂkeiten des HanseLab - die Erteilung von Rat, Auskünften und Empfehlungen und/oder die Erstellung von Expertisen, Analysen und Gutachten insbesondere im Bereich der inÂnovativen OrganisationsÂentwicklung (nachfolgend: „Beratungsvertrag“) durch das HanseLab ist.
1.2 Für den zwischen dem Kunden und dem HanseLab geschlossenen BeratungsÂvertrag gelten diese Allgemeinen GeschäftsÂbedingungen ausschließlich; entgegenÂstehende oder von diesen Allgemeinen GeschäftsÂbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt das HanseLab nicht an, es sei denn, das HanseLab hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3 Von diesen Allgemeinen GeschäftsÂbedingungen abweichende oder sie ergänzende IndividualÂabreden sind schriftlich niederzulegen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten sie nur für den Einzelfall.
§ 2 VertragsÂschluss, VertragsÂgegenstand, EinÂschaltung Dritter
2.1 Angebote des HanseLab sind freiÂbleibend. BeratungsÂverträge kommen im Zweifel erst durch die AuftragsÂbestätigung des HanseLab zustande.
2.2 Gegenstand des BeratungsÂvertrages ist die vereinbarte, im Rahmen der AuftragsÂbestätiÂgung bezeichnete Beratungs- bzw. GutachterÂtätigkeit, nicht hingegen ein bestimmter wirtschaftÂlicher Erfolg oder aber andere Vertragswerke.
2.3 Die Leistungen des HanseLab sind erbracht, wenn die vereinbarte Beratungs- bzw. GutachterÂtätigkeit erarbeitet und die jeweiligen Ergebnisse gegenüber dem Kunden erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann und mit welchem Erfolg etwaige SchlussÂfolgerungen bzw. Empfehlungen des HanseLab kundenseitig umgesetzt werÂden
2.4 Das HanseLab wird nur qualifiÂziertes und zuverÂlässiges Personal einsetzen. Die AusÂwahl des eingesetzten Personals obliegt dem HanseLab, wobei Wünsche des Kunden weitestÂgehend berücksichtigt werden.
2.5 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann sich das HanseLab zur Durchführung des BeratungsÂvertrages auch sachverstänÂdiger UnterÂauftragÂnehmer bedienen, wobei das HanseLab gegenüber dem Kunden stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch das HanseLab selbst, ein direktes VertragsÂÂverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden entsteht nicht.
§ 3 Leistungen des HanseLab, höhere Gewalt
3.1 Der vom HanseLab geschuldete LeistungsÂumfang ergibt sich in sachlicher und zeitliÂcher Hinsicht aus der AuftragsÂbestätigung.
3.2 Das HanseLab führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Kunden bezogen durch. Das HanseLab handelt weisungsfrei, nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung.
3.3 Das HanseLab ist verpflichtet, die Situation des Unternehmens des Kunden im HinÂblick auf die vertraglich vereinbarte Fragestellung richtig und vollständig wiederzuÂgeben. Von Dritten oder seitens des Kunden gelieferte Daten werden nur auf PlausiÂbilität überprüft. Die aus der Beratung bzw. dem BegutÂachtung abzuleitenden SchlussÂfolgerungen und Empfehlungen des HanseLab erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von WissenÂschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständÂlicher und nachvollÂziehbarer Weise, im Falle einer vereinbarten BegutachÂtung erhält der Kunde ein schriftliches Gutachten.
3.4 Auf Verlangen des Kunden hat das HanseLab Auskunft über den Stand der VertragsÂausÂführung zu erteilen bzw. nach VertragsÂbeendigung hinsichtlich einer verÂeinbarten BeratungsÂtätigkeit Rechenschaft abzulegen in Form eines schriftlichen BeÂrichtes, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wiederÂgibt. Soll das HanseLab einen umfassenden, schriftlichen Bericht – insbesondere zur Vorlage an Dritte – erstellen, ist dies gesondert schriftlich zu vereinbaren.
3.5 Wird das HanseLab durch Umstände, die erst nach VertragsÂschluss erkennbar wurden und die von dem HanseLab nicht zu vertreten sind, insbesondere durch höhere GeÂwalt, NaturÂkatastrophen, ArbeitsÂkampfmaßnahmen, behördliche Eingriffe, VersorÂgungÂschwierigÂkeiten, VerkehrsÂstörungen, außergewöhnliche VerkehrsÂverhältnisse, unvorhersehbare BetriebsÂstörungen oder aus anderen gleichartigen Gründen, an der Erfüllung seiner LeistungsÂpflichten gehindert, ruht die LeistungsÂverpflichtung des HanseLab für die Dauer des HinderÂnisses und dem Umfang ihrer Wirkung.
§ 4 KrankheitsÂausfall
4.1 Sofern ein als „Agiler Coach“ (Berater) eingesetzter Mitarbeiter des HanseLab aus KrankheitsÂgründen ausfällt, wird sich das HanseLab zeitnah bemühen, für einen angemessenen Ersatz zu sorgen, also entweder einen alternativen Agilen Coach, einen alternativen Termin oder eine Remote-Session (d.h. eine online-Beratung bzw. telefonische Besprechung) anzubieten.
4.2 Schlagen sämtliche Bemühungen gemäß § 4.1 fehl, gilt § 3.5. Sowohl dem HanseLab als auch dem Kunden steht in diesem Fall ein RücktrittÂsrecht zu.
§ 5 LeistungsÂänderungen
5.1 Das HanseLab ist verpflichtet, ÄnderungsÂverlangen des Kunden Rechnung zu tragen, sofern dies dem HanseLab im Rahmen seiner betriebÂlichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der ZeitÂplanung zumutbar ist.
5.2 Soweit sich die Prüfung der ÄnderungsÂmöglichkeiten oder die Realisierung der geÂwünschten Änderungen auf die VertragsÂbedingungen, z.B. auf den Aufwand des HanseLab oder einen etwaig vereinbarten Zeitplan, auswirken, vereinbaren die VerÂtragsparteien eine angemessene Anpassung der VertragsÂbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung bzw. Verschiebung vertraglich vereinbarter Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt das HanseLab in diesem Fall bis zur VerÂtragsÂanpassung die Arbeiten ohne BerückÂsichtigung der ÄnderungsÂwünsche durch.
5.3 Ist eine umfangreiche Prüfung des MehrÂaufwandes notwendig, kann das HanseLab eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen.
5.4 Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer WirksamÂkeit der Schriftform. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen oder den ProjektÂsachÂstand werden dem gerecht, sofern sie von den BevollÂmächtigten beider Seiten unÂterzeichnet sind.
§ 6 SchweigeÂpflicht und DatenÂschutz
6.1 Das HanseLab ist verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten InforÂmationen oder Geschäfts- und BetriebsÂgeheimnisse des Kunden, die ihm im Zusammenhang mit dem BeratungsÂvertrag bekannt werden, StillÂschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der DurchÂführung des BeratungsÂvertrages beschäftigte Dritte darf nur mit schriftÂlicher EinÂwilligung des Kunden erfolgen.
6.2 Das HanseLab ist verpflichtet, alle von ihm zur DurchÂführung des BeratungsÂvertrages eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
6.3 Das HanseLab trägt Sorge dafür, dass personenÂbezogen Daten des Kunden nur erhoÂben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen LeistungsÂerbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Das HanseLab wird personenÂbezogene Daten verÂtraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden DatenÂschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
Für den Fall, dass im Zuge des Abschlusses des BeratungsÂvertrages datenÂschutzÂÂrechtliche EinÂwilligungsÂerklärungen des Kunden eingeholt werden, weist das HanseÂLab darauf hin, dass der Kunde diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruÂfen kann. Weitere Hinweise zum DatenÂschutz und zu Zweck, Art und Umfang der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenÂbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die unter dem Link https://www.hanse-lab.com/datenschutz jederzeit abrufbar ist.
§ 7 MitÂwirkungsÂpflichten des Kunden und wechselÂseitige TreueÂpflicht
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, das HanseLab nach Kräften zu unterstützen und in seiner BetriebsÂsphäre alle zur ordnungsÂgemäßen VertragsÂausführung notwendigen VoÂrausÂsetzungen kostenfrei zu schaffen, insbesondere
- unterstützt und fördert der Kunde die Durchführung des BeratungsÂvertraÂges durch seine verantÂwortlichen FührungsÂkräfte;
- stellt der Kunde in ausreichender Zahl geeignete MitÂarbeiter/innen als InterÂview- und AnsprechÂpartner zur Verfügung;
- stellt der Kunde - sofern das HanseLab zwecks Durchführung des BeraÂtungsÂvertrages vereinÂbarungsgemäß GeschäftsÂräume des Kunden nutzt - sicher, dass die zur Verfügung gestellten RäumlichÂkeiten ein effizientes Arbeiten der eingesetzten Mitarbeiter für Interviews, Workshops und für die EndÂabstimmung ermöglichen;
- stellt der Kunde dem HanseLab alle für die VertragsÂdurchführung notwendiÂgen und/oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur VerfüÂgung und gewährleistet, dass etwaige (Teil-)Abnahmen, Freigaben und Klärungen von LizenzÂrechten unverzüglich erfolgen.
7.2 Auf Verlangen des HanseLab hat der Kunde die Richtigkeit und VollÂständigÂkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
7.3 Die VertragsÂparteien verpflichten sich wechselseitig zur Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich gegenseitig über alle Umstände, die im Verlauf der VertragsÂdurchfühÂrung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
§ 8 Vergütung und ZahlungsÂbedingungen
8.1 Das Entgelt für die Dienste des HanseLab wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeÂten Zeiten in Form von Tagessätzen, welche der Höhe nach zwischen der Vorbereitung und Durchführung des BeratungsÂvertrages unterscheiden, oder als Festpreis schriftlich vereinbart.
8.2 Sämtliche Preise des HanseLab verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen MehrÂwertÂsteuer und Auslagen (Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc.).
8.3 Sofern der BeratungsÂvertrag die Nutzung der Räumlichkeiten des HanseLab durch den Kunden für einen bestimmten Zeitraum vorsieht, wird das HanseLab den hierauf entfallenden VergütungsÂanteil gesondert in Rechnung stellen.
8.4 Das HanseLab ist berechtigt, dem ArbeitsÂfortschritt entsprechend abzurechnen.
8.5 Rechnungen des HanseLab sind sofort zur Zahlung fällig und ohne Abzug zum AusÂgleich zu bringen. Bei ZahlungsÂverzug des Kunden ist das HanseLab berechtigt, für die Dauer des Verzuges VerzugsÂzinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Die GeltendÂmachung eines weiterÂgehenden Schadens bleibt dem HanseLab ausdrücklich vorbehalten.
8.6 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch auf Zahlung durch mangelnde LeistungsÂfähigkeit, insbesondere durch fehlende KreditÂwürdigkeit, des Kunden gefährdet wird, ist das HanseLab unter Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, für sämtliche bereits erbrachten und noch nicht bezahlten Leistungen sofortige SicherheitsÂleistung oder Barzahlung ohne jeden Abzug und für sämtliche noch zu erbringenden Leistungen VorausÂzahlung zu verlangen sowie ein ZurückÂbeÂhaltungsÂrecht geltend zu machen. Kommt der Kunde den vorstehenden VerpflichtunÂgen nicht fristÂgerecht nach, hat das HanseLab das Recht, die Leistung zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten sowie SchadensÂersatz zu verlangen.
8.7 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aber entscheiÂdungsÂreifen GegenÂforderungen aufrechnen. Ein ZurückÂbehaltungsÂrecht weÂgen Forderungen, die nicht aus demselben VertragsÂverhältnis stammen, steht dem Kunden nicht zu.
§ 9 Dauer und Beendigung des BeratungsÂvertrages
9.1 Vorbehaltlich abweichender VereinÂbarungen ist der BeratungsÂvertrag jederzeit kündÂbar. Die bis dahin erbrachten Leistungen und zur VertragsÂerfüllung getätigten AufÂwendungen des HanseLab sind zu vergüten.
9.2 Sofern der BeratungsÂvertrag die Nutzung der RäumlichÂkeiten des HanseLab durch den Kunden für einen bestimmten Zeitraum vorsah, behält das HanseLab trotz KünÂdigung des Kunden seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz NichtÂinanÂspruchÂnahme der RäumlichÂkeiten. Das HanseLab hat die Einnahmen aus einer anderÂweitigen Vermietung der RäumlichÂkeiten sowie die ersparten Aufwendungen anzuÂrechnen. Sofern hinsichtlich der Nutzung der Räumlichkeiten ein VeranstaltungsÂverÂtrag zwischen dem Kunden und dem HanseLab geschlossen worden sein sollte, wird auf die dort vereinbarten „Allgemeinen GeschäftsÂbedingungen der Volksbank Lübeck eG für das Objekt HanseLab“ verwiesen.
9.3 Das Recht zur außerordentÂlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 10 Urheber- und NutzungsÂrechte
10.1 Die Urheberrechte an den vom HanseLab und seinen Mitarbeitern sowie beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, OrganisationsÂpläne, Programme, LeistungsÂbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim HanseLab. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des VertragsÂverhältnisses ausschließlich für vom VerÂtrag umfasste Zwecke verwendet werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des HanseLab darf der Auftraggeber das Werk/die Werke nicht vervielfältigen, bearbeiten, übersetzen, nachdrucken, weitergeben und/oder verbreiten.
10.2 Die Nutzung der erbrachten BeratungsÂleistungen für mit dem Kunden verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit dem HanÂseLab.
10.3 Sollten aus der ZusammenÂarbeit zwischen dem HanseLab und dem Kunden schutzfäÂhige schöpferische Ergebnisse entstehen, die den Kunden in die Lage versetzen, Werke, Kennzeichen, technische oder ästhetische Neuheiten zur Serienreife zu entÂwickeln, zu registrieren oder sonst wirtschaftlich auszuwerten, verpflichtet sich der Kunde, das HanseLab in diese weitere Entwicklung und Auswertung vertraglich mit einzubeziehen bzw. dem HanseLab eine weitere Kooperation verbindlich anzubieten, umfänglich Auskunft zu erteilen und das HanseLab angemessen für jede künftige Verwertung zu vergüten.
10.4 Der Kunde wird das HanseLab bei der jeweiligen Nutzung der Werke als Mitschöpfer bzw. KooperationsÂpartner benennen.
§ 11 MängelÂrechte des Kunden
11.1 Soweit sich der BeratungsÂvertrag auf die Erbringung von DienstÂleistungen bezieht, richten sich die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln nach den gesetzlichen VorÂschriften. SchadensÂersatzÂansprüche des Kunden sind beschränkt gemäß 12.
11.2 Soweit Inhalt des BeratungsÂvertrages werkvertragÂliche Leistungen vom HanseLab sind, gilt im Hinblick auf die Gewährleistung folgendes:
11.2.1 Im Falle eines Mangels ist das HanseLab zunächst zur NachÂerfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder ErsatzÂliefeÂrung.
11.2.2 Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen FehlÂschlagens der NachÂbesserung oder ErsatzÂlieferung nach seiner Wahl die vereinbarte Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Ein RücktrittsÂrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln. Ein SelbstÂvornahmeÂrecht des Kunden ist ausgeschlossen. Macht der Kunde SchadensÂersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, ist die Haftung des HanseLab begrenzt nach Maßgabe von 12.
11.2.3 GewährÂleistungsÂansprüche des Kunden und deckungsgleiche konkurrierende AnsprüÂche aus außerÂvertragÂlicher Haftung verjähren in einem Jahr ab GefahrÂüberÂgang, mithin ab Übergabe des Werkes. Bei SchadensÂersatzÂansprüchen in den Fällen des hiesigen § 12.1 und § 12.2 verbleibt es bei der gesetzlichen VerjährungsÂfrist.
11.2.4 Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer BeschaffenheitsÂÂgarantie bleiben weitergehende Ansprüche des Kunden unberührt.
11.2.5 Das HanseLab haftet nicht für Mängel, die auf fehlerhaften Angaben/Unterlagen des Kunden beruhen.
§ 12 Haftung des HanseLab
12.1 Das HanseLab haftet auf SchadensÂersatz, gleich aus welchem RechtsÂgrund, nur bei Vorsatz oder grober FahrÂlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen. Der vorstehende HaftungsÂausschluss für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung von weÂsentlichen VertragsÂpflichten. Bei der Verletzung von wesentlichen VertragsÂpflichten ist die Haftung beschränkt auf typische vorhersehbare Schäden.
12.2 Eine SchadensÂersatzhaftung wegen einer seitens des HanseLab überÂnommenen GaranÂtie sowie eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt bei Vorsatz oder der Verursachung eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.3 SchadensÂersatzÂansprüche aus vertraglicher Haftung verjähren in einem Jahr ab dem den Schaden begründenden Ereignis. Dies gilt auch für deckungsgleiche konkurrierende Ansprüche aus außerÂvertraglicher Haftung. In den Fällen der hiesigen §§ 12.1, 12.2 verbleibt es bei der gesetzlichen VerjährungsÂfrist.
§ 13 GerichtsÂstand, anwendbares Recht, Sonstiges
13.1 Gerichtsstand für alle aus dem VertragsÂverhältnis entspringenden RechtsÂstreitigkeiÂten ist im kaufÂmännischen Verkehr Lübeck. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde keiÂnen allgemeinen GerichtsÂstand im Inland hat. Das HanseLab ist berechtigt, den KunÂden an dem für dessen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.
13.2 Es gilt das Recht der BundesÂrepublik Deutschland.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen GeschäftsÂbedingungen unwirkÂsam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame bzw. nichtige Regelungen werden durch eine solche ersetzt, die der unwirksamen bzw. nichtigen Regelung wirtschaftÂlich am nächsten kommt.